Michaela Steinberger

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Jahrgang 1971

Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwigs-Maximilians-Universität-München

Abschluss des Studiums mit 2 Prädikatsexamen

Tätigkeit als Rechtsanwältin im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts

2005 Gründung der Kanzlei Steinberger

2010 Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer München aufgrund des Erwerbs von besonderen praktischen Erfahrungen angesichts der langjährigen anwaltlichen Tätigkeit im Rechtsgebiet Arbeitsrecht sowie des Nachweises von besonderen theoretischen Kenntnissen im Bereich des individuellen sowie kollektiven Arbeitsrechts