Michaela Steinberger
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Jahrgang 1971
Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwigs-Maximilians-Universität-München
Abschluss des Studiums mit 2 Prädikatsexamen
Tätigkeit als Rechtsanwältin im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts
2005 Gründung der Kanzlei Steinberger
2010 Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer München aufgrund des Erwerbs von besonderen praktischen Erfahrungen angesichts der langjährigen anwaltlichen Tätigkeit im Rechtsgebiet Arbeitsrecht sowie des Nachweises von besonderen theoretischen Kenntnissen im Bereich des individuellen sowie kollektiven Arbeitsrechts