Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten gleichermaßen engagiert wie routiniert:

Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände
Betriebs- und Personalräte
Freie Mitarbeiter, Selbstständige und Handelsvertreter, etc.

in allen Fragen des Arbeitsrechts und damit im Zusammenhang stehenden sozialversicherungs-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Belangen.

Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist es, unseren Mandanten nicht nur als formaljuristischer Berater zur Seite zu stehen, sondern stets individuelle, auf den Einzelfall abgestimmte Problemlösungen anzubieten. So gilt es stets abzuwägen, ob gleich der Gang vor Gericht angezeigt ist oder nicht noch Strategien und Taktiken zur Verfügung stehen, mit welchen die Angelegenheit zeit- und kostensparend außergerichtlich beigelegt werden kann.

Unsere Maxime lautet daher:
„Kooperation wo möglich, Konfrontation wenn nötig“